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   VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15   

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VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15 (https://dejure.org/2015,50136)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.10.2015 - 4 K 984/15 (https://dejure.org/2015,50136)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 4 K 984/15 (https://dejure.org/2015,50136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stellenbesetzung; Auswahlverfahren; Leistung; Befähigung; Begründung des Gesamturteils; Lokationsliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung; Rechtmäßigkeit der Absenkung gegenüber einer früheren Beurteilung nach Beförderung um einen vollen Punkt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Konkurrentenstreitverfahren; Erfordernis der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung; Absenkung bei gleichbleibendem Dienstposten; Auswahlentscheidung auf Grund einer fehlerhaften Lokationsliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Vielmehr ist (erforderlichenfalls) unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein, was bereits zu bejahen ist, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Bei der Prüfung der Erfüllung des Beförderungsverfahrensanspruchs ist zu beachten, dass weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften (§ 11 Abs. 1 LBG (alt)) einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis gewähren (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1981 - 2 C 42.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19).

    Sie bewirkt im Ergebnis, dass die Eignungseinschätzung von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüft werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1981 - 2 C 42.79 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Vielmehr ist (erforderlichenfalls) unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch enthält vor allem das Recht, dass der Dienstherr bei konkurrierenden Bewerbungen die Auswahl unter Beachtung des durch Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Bestenauslese vorzunehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23/03 -, BVerwGE 122, 147).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Aufgrund der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 2 A 1/02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Der Grundsatz der Bestenauslese ist demnach von der Verfassung verbindlich und vorbehaltlos vorgeschrieben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.4.1996 - 2 BvR 169/93 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Damit fixiert die Auswahlentscheidung auch die Sach- und Rechtslage, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 15.2.2010 - 15 CE 09.3045 - OVG Sachsen, Beschluss vom 15.3.2010 - 2 B 516/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2014 - 4 S 1095/13

    Begründung der dienstlichen Beurteilung bei durch eine Punktzahl ausgedrückten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob und mit welcher Begründung das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Begründungspflicht bei dienstlichen Beurteilungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.5.2014 - 4 S 1646/13 -, Juris; Urteil vom 6.5.2014 - 4 S 1095/13 -, Juris) bestätigt hat (vgl. Pressemitteilung Nr. 74/2015 des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.9.2015 zum noch nicht vorliegenden Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 13/14 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 4 S 439/13

    Vielzahl von Konkurrenten um Beförderungsstelle; Streitwertbemessung im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Hierzu wurde vom Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass als Obergrenze des Streitwerts der nach § 52 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG 2013 zu berechnende Wert anzunehmen ist, wenn in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit im Rahmen einer Beförderungsrunde die Auswahl einer Vielzahl von Bewerbern aus allgemeinen strukturellen, das Auswahlverfahren betreffenden Gründen angegriffen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.4.2013 - 4 S 439/13 -, Juris).
  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2015 - 4 K 984/15
    Damit fixiert die Auswahlentscheidung auch die Sach- und Rechtslage, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 15.2.2010 - 15 CE 09.3045 - OVG Sachsen, Beschluss vom 15.3.2010 - 2 B 516/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -).
  • VGH Bayern, 15.02.2010 - 15 CE 09.3045

    Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten; Auswahlentscheidung (maßgeblicher

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